(Veranstaltungsort: Ratssaal des Rathauses, Hauptstraße 1, 15377 Buckow)
Als Folge einer Beratung der Bürgermeisterin Gemeinde Märkische Höhe mit dem Vorstand von MITI am 25.03.2026 fand eine vertiefte Diskussion zum Thema „Nachhaltige Sanierung stehender Gewässer in Kommunen“ in Buckow (im Ratssaal des Rathauses) am 18.05.2026 statt. Das Kurzprotokoll der Beratung vom 25.03.2026 mit der entsprechenden Themenkomplexen, Diskussionen, Ergebnissen und Beschlüssen finden Sie
An der Beratung am 18.05.2026 nahmen die Vertreter des Forschungsinstitutes MITI, des Amtes Märkischen Schweiz und der Gemeinde Märkische Höhe teil. Dabei waren Frau Roos, Bürgermeisterin Märkische Höhe, und mehrere Amtsträger (Märkische Schweiz und Märkische Höhe) anwesend.
Nach Begrüßung der Anwesenden durch Frau Bürgermeisterin, hielt Prof. Dr. Edgar O. Klose einen Vortrag, in welchem das Forschungsinstitut MITI sowie eine neue naturbelassene Methode zur Renaturierung stehender und langsam fließender Gewässer dargestellt wurden.


Gespräch mit Frau Bürgermeisterin (Bild links); Prof. Dr. Edgar O. Klose hält seinen Vortrag (Bild rechts).
In diesem Vortrag stellte Prof. Dr. Edgar O. Klose die Aktualität des Themas „Nachhaltige Sanierung stehender und langsam fließender Gewässer“ dar. Dabei spielen aus MITI-Sicht drei Komponenten der Nachhaltigkeit eine bedeutende Rolle:
- Ökologische Komponente: Flora, Fauna, Gewässer, Aue, Umwelt;
- Soziale Komponente: Verbesserung der Lebensqualität;
- Wirtschaftliche Komponente: Errichtung kleiner Cafè, Eis-Stuben usw. „Diese Orte sollten sich zu einem Treffpunkt aller Bewohner sowie zu einem Rastplatz für Radwanderer entwickeln!“
Er charakterisierte die wesentlichen Vorteile der naturbelassenen Methode im Vergleich zur „Dorfteichsanierung durch Schlammausbaggern“, die zu teuer und nicht nachhaltig im Sinne der SDG der UN ist. Die Kurz-Beschreibung dieser innovativen Methode, die für die Sanierung stehender und langsam fließender Gewässer verwendet wird, finden Sie auf den folgenden web-site´s des Forschungsinstitutes MITI: https://www.miti-ev.de/1607-2/ ; https://www.miti-ev.de/flyer/ ; https://www.miti-ev.de/2761-2/ ; https://www.miti-ev.de/2746-2/ u.a. Die Vorteile dieser Methode im Vergleich zum „Ausbaggern“ sowie die ersten Ergebnisse einer erfolgreichen naturbelassenen Dorfteichsanierung im Landkreis MOL – Dorfteich, Höhenland, OT Wölsickendorf – sind unter https://www.miti-ev.de/2746-2/ dargestellt.
Er informierte die Teilnehmer auch über die erforderlichen Schritte für die Fördermittel-Einwerbung:
• Darstellung der umweltgerechten und sozialen Erfordernisse, Ziele und Erwartungen der Einwohner;
• Benennung von sachkundigen Einwohnern (3 bis 5 Personen pro Dorfteich);
• Erhalt von entsprechenden Genehmigungen / Zustimmungen;
• Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde;
• Abstimmung mit den Anliegern (Eigentumsverhältnisse sind zu prüfen);
• Beantragung von topographischen Karten der jeweiligen Gewässer: Boden – Profile/Schlamm/Sedimente/Wasserqualität;
• Darstellung der Eigenleistungen: Es sollten alle Leistungen / Arbeiten / Tätigkeiten der Einwohner dokumentiert, belegt und berücksichtigt werden, z.B. Arbeiten wie Schneiden des Schilfes; wann? wieviel Stunden bzw. Tage? Wie hoch ist der Stundensatz? usw.;
• Notwendigkeit einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit: Das gemeinsame Projekt sollte öffentlich im Rahmen einer Bürgerversammlung dargelegt werden, bevor es zur Förderung eingereicht wird: Es ist wichtig, die Einwohner über alle Vorteile dieser Maßnahme und der Methode zu informieren und ihre vollständige Unterstützung und Mitarbeit (Schüler- und Senioren-Gruppen / vorhandene Netzwerke / Medien) zu erhalten.
Es wurde über konkrete Schritte des Ablaufes der Projektbeantragung gesprochen und viele Fragen diskutiert, wie z.B. (gestellt durch Frau Schubert, Sachbearbeiter Liegenschaften Amt Märkische Schweiz): Wie ist der Ablauf zur Beantragung der Fördermittel? Wie hoch ist der Eigenanteil für die Gemeinde? Welche Verpflichtung hat die Gemeinde? Wie ist das Verfahren und wie die Zeitschiene?
Es wurde Zustimmung erzielt, dass
(1) die Aufgabe der Beantragung von Fördermitteln gemeinsam entschieden wird;
(2) der Fahrplan der Maßnahmen erst erarbeitet wird, wenn die Finanzierung geregelt ist;
(3) die Eigenleistung der Kommune geklärt sein müssen;
(4) dafür ein verbindlicher Ablaufplan zu erstellen ist.
Ein solcher Plan wird von MITI kostenfrei erstellt und an Frau Roos zu Verteilung per E-Mail bis zum 22.05.2026 versandt.
Die Verwaltung hat noch einmal deutlich darauf hingewiesen, dass erst das Verfahren dargelegt werden muss und die eventuell daraus entstehenden Verpflichtungen für die Gemeinde bekannt sind, ehe die Projektarbeit begonnen werden kann.
Der von MITI erarbeitete Ablaufplan wurde versandt und ist
Abschließend bedankte sich Frau Bürgermeisterin Roos: „Es ist unsere Gemeinde! Wir müssen etwas tun! Und wir werden es machen! Danke für eine innovative naturbelassene Methode!“